Zwar ist es unstreitig, dass – wie Humanmediziner oder Angehörige anderer Berufsgruppen – auch Tierärzte und Veterinäre Fehler machen, aber eine Wende zum Besseren kann dieser Beitrag wohl kaum bezwecken; denn destruktive Kritik regt bekanntermaßen nicht zum Nachdenken, sondern zum Widerspruch an. Dieser Beitrag pflegt „Feindbilder“ und kultiviert Frontstellungen, statt die überwiegend gemeinsame Interessenlage von Zoofachhandel, Züchtern und Tierärzten sowie Amtsveterinären herauszustellen und darauf aufbauend Verbesserungen für alle Beteiligten vorzuschlagen. Niemandem nützen emotionale Angriffe gegen die Tierärzteschaft, nicht einmal jenen, die als Züchter oder Zoofachhändier unliebsam Kontrollen erdulden mussten, an deren Verursachung sie selbst oft genug nicht ganz unschuldig sind. Die Angriffe sind bestenfalls geeignet, Uneinsichtige in ihren emotionalen Befindlichkeiten zu bestärken. Dem Verfasser mag ein aus „dem Bauch kommender“ Beifall gewiss sein, nur hilft dies keinem. Rolf-Dieter GmeinerBedürfnis nach mehr Tierschutz Wenn Dr. Dreyer gar von „überzogenem Tierschutz“ in Verbindung mit kritischen Betrachtungen zu „freilaufenden Veterinären“ spricht, übersieht er nicht nur den Gesetzesauftrag für die Veterinäre, sondern setzt sich auch selbst dem Verdacht aus, das Kernprinzip unseres Tierschutzgesetzes, den „ethischen Tierschutz“, noch nicht recht verinnerlicht zu haben. Und so fachkompetent er in Einzelfragen auch sein mag, verkennt er offensichtlich das gesellschaftliche Bedürfnis nach verstärktem Tierschutz und die dem folgenden politischen Vorgaben. Wie wird sich der Verfasser erst über einen „überzogenen Tierschutz“ erregen, wenn dieser Aufnahme in das Grundgesetz gefunden hat, was mittlerweile, ob es einem gefällt oder nicht, keineswegs mehr so fernliegend ist! Dann helfen unzulässig verallgemeinernde Klagen über die unzureichende Kompetenz von Veterinären noch weniger als heute, und der Zoofachhandel wird sich weit mehr an der von den Gerichten schon heute geforderten Vorbildfunktion messen lassen müssen. Die zwar rechtlich unverbindlichen, aber in der gerichtlichen Praxis zweifelsfrei bedeutsamen Gutachten über die Mindestanforderungen an die Haltung von Papageien, Kleinvögeln, Reptilien oder Zierfischen, die auf Anregung des zuständigen Bundestagsausschusses durch eine Gutachtergruppe beim Bundeslandwirtschaftsministerium erstellt wurden und weiter ergänzt werden, entwickeln sich zunehmend zur Grundlage des Vollzugs im Tierschutz. Der ZZF…