Mehr Tierwohl und Tierschutz in Deutschland

ZZF befürwortet Novellierung des Tierschutzgesetzes

(Quelle: ZZF/Panthermedia, Thorsten Nilson)
25.09.2024

Morgen, am 26. September, soll im Deutschen Bundestag die erste Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) stattfinden. Eine Allianz von über 30 Bundesverbänden für Tierhaltung, Tierzucht, Tierhandel, Artenschutz und Tierärzteschaft plädiert für die Verabschiedung des Gesetzentwurfes. Zu den Unterzeichnern gehört auch der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF). „Wir begrüßen die Novellierung grundsätzlich und besonders im Hinblick auf die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Erkenntnisse“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Allerdings fordert das Bündnis auch eine zeitnahe Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes, um bei Behörden und Tierhaltern für weitergehende Rechtssicherheit und einheitliche Umsetzung zu sorgen. „Die neuen Rechtsvorgaben führen nicht automatisch zu mehr Tierwohl, sie müssen auch umsetzbar, kontrollierbar und vollziehbar sein“, kommentiert ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. Hierzu sei aus Sicht der Tierverbände ein Ausbau der fachkundigen, finanziellen und personellen Kapazitäten in den zuständigen Behörden unumgänglich.

„Für die Heimtierhaltung bringt die geplante Novellierung des Tierschutzgesetzes mehr Tierschutz für Heimtiere. Das Gesetz sollte daher verabschiedet werden, auch wenn wir und möglicherweise andere Verbände sich an einigen Stellen andere Formulierungen gewünscht hätten“, mahnt Holthenrich. Der ZZF begrüßt im Bereich der privaten Tierhaltung insbesondere die geplante neue Regulierung des Online-Handels mit Tieren. So sollen Anbieter von lebenden Wirbeltieren auf Online-Plattformen künftig verpflichtet werden, ihren vollständigen Namen und ihre Kontaktdaten bei der Online-Plattform zu hinterlegen, um eine Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Damit soll auch der illegale Welpenhandel besser eingedämmt werden. Zudem wird der Versuch befürwortet, das Verbot sogenannter Qualzuchten anhand eines Merkmalkatalogs präziser zu fassen.

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