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Mehr Tierwohl und Tierschutz

Ein neuer Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes bringt für die Heimtierhaltung mehr Tierschutz. Darauf weist der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe hin.

Am 26. September fand im Deutschen Bundestag die erste Lesung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) statt. In einem gemeinsamen Positionspapier sprechen sich 42 Bundesverbände und Organisationen aus Tierhaltung, Tierzucht, Tierhandel, Artenschutz und Tierärzteschaft für eine Novellierung des Tierschutzgesetzes aus, die wissenschaftliche und gesellschaftliche Erkenntnisse berücksichtigt. Zu den Unterzeichnern gehört auch der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF). „Wir begrüßen die Novellierung grundsätzlich und besonders im Hinblick auf die Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Erkenntnisse“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung.

Die neuen Rechtsvorgaben führen nicht automatisch zu mehr Tierwohl.
Norbert Holthenrich, Präsident ZZF

Allerdings fordert das Bündnis auch eine zeitnahe Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes, um bei Behörden und Tierhaltern für weitergehende Rechtssicherheit und einheitliche Umsetzung zu sorgen. „Die neuen Rechtsvorgaben führen nicht automatisch zu mehr Tierwohl, sie müssen auch umsetzbar, kontrollierbar und vollziehbar sein“, kommentiert ZZF-Präsident Norbert Holthenrich. Hierzu sei aus Sicht der Tierverbände ein Ausbau der fachkundigen, finanziellen und personellen Kapazitäten in den zuständigen Behörden unumgänglich.

Norbert Holthenrich, ZZF-Präsident
„Die neuen Rechtsvorgaben führen nicht automatisch zu mehr Tierwohl, sie müssen auch umsetzbar, kontrollierbar und vollziehbar sein“, kommentiert ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.  (Quelle: ZZF )

Verantwortungsbewusste Tierhaltung

Die unterzeichnenden Tierverbände stehen für eine sachkundige, wertschätzende und verantwortungsbewusste Haltung und Zucht von Tieren in Deutschland, die sich an den Bedürfnissen der Tiere orientiert. Die Einführung einer sogenannten Positivliste, auf der nur einige Tiere stehen, die als Heimtiere erlaubt werden, lehnen die Verbände ab: „Diese würde nicht zur Verbesserung des Tierschutzes beitragen, wie bereits die Exopet-Studie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft schlussfolgert. Auch sprechen vielfältige juristische Gründe gegen die Einführung einer solchen Liste“, stellen die Tierverbände fest.  

Der Deutsche Tierschutzbund berichtet in einer Pressemitteilung, dass zu den wichtigsten Forderungen ein Verbot der Anbindehaltung gehört, unabhängig von der Tierart. Außerdem wird gefordert, dass chirurgische Eingriffe nur unter Betäubung stattfinden und keine Amputationen zur Anpassung von Tieren an Haltung oder Nutzung erlaubt sind. Darüber hinaus wird ein Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus aufgeführt, eine Qualzuchtregelung für die Haltung, den Handel, den Import und die Weitergabe, die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Katzen und Hunden sowie eine Positivliste für den Handel und die Haltung von Heimtieren.

Mehr Tierschutz für Heimtiere  

„Für die Heimtierhaltung bringt die geplante Novellierung des Tierschutzgesetzes mehr Tierschutz für Heimtiere. Das Gesetz sollte daher verabschiedet werden, auch wenn wir und möglicherweise andere Verbände sich an einigen Stellen andere Formulierungen gewünscht hätten“, mahnt Holthenrich.  

Mit dem neuen Gesetzentwurf soll auch der illegale Welpenhandel besser eingedämmt werden.
Mit dem neuen Gesetzentwurf soll auch der illegale Welpenhandel besser eingedämmt werden. (Quelle: Pixabay)

Der Verband der Heimtierbranche begrüßt im Bereich der privaten Tierhaltung insbesondere die geplante neue Regulierung des Online-Handels mit Tieren. Anbieter von lebenden Wirbeltieren auf Online-Plattformen sollen künftig verpflichtet werden, ihren vollständigen Namen und ihre Kontaktdaten bei der Online-Plattform zu hinterlegen, um eine Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Damit soll auch der illegale Welpenhandel besser eingedämmt werden.  

Zudem befürwortet der ZZF den Versuch, das Verbot sogenannter Qualzuchten anhand eines Merkmalkatalogs präziser zu fassen. Allerdings plädiert der Verband für eine konkretere Symptomliste, damit die zuständigen Behörden eine praxistaugliche Hilfestellung an die Hand bekommen.

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