Nachdem der Druck von Tierschützern offenbar in den zurückliegenden Monaten zugenommen hat, sah sich Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nun zum Handeln gezwungen. Sie stellte eine Verordnung vor, mit der das Personal im Zoofachhandel verpflichtet werden soll, sich regelmäßig zu schulen und fortzubilden. Im Prinzip ist dagegen nichts einzuwenden. Der ZZF und viele Fachhandelsbetriebe betonen schon seit langem, dass das Personal im Zoofachhandel eine besondere Verantwortung bei der Beratung von Tierhaltern trägt, und handeln auch danach.
Die Ministerin will, dass künftig das gesamte Verkaufspersonal im Geschäft geschult wird. Für viele Zoofachhandelsunternehmen dürfte das kein unlösbares Problem darstellen, auch wenn der Aufwand und die damit verbundenen Kosten deutlich ansteigen würden. Das gleiche gilt für die angestrebte Führung von Tierbestandsbüchern, auch wenn es hierbei in vielen Einzelfällen Schwierigkeiten bei der Umsetzung und erst recht bei der Kontrolle durch die zuständigen Behörden geben dürfte.
Ganz besonders fraglich ist allerdings, ob Julia Klöckners Vorhaben, die Handelszulassung des tierführenden Zoofachhandels an die vorhandene Sachkunde zu koppeln, wirklich ein probates Mittel ist, um die Qualität des tierführenden Zoofachhandels zu heben. Eher ist damit zu rechnen, dass die Tendenz von Zoofachhändlern, Lebendtiere ganz aus dem Sortiment zu nehmen, noch deutlich zunehmen wird. Zu Recht sieht ZZF-Präsident Norbert Holthenrich in der geplanten Befristung einer Handelserlaubnis eine große Gefahr für den tierführenden Zoofachhandel. Vor allem für unabhängige und kleinere Betriebe dürfte die Umsetzung der von Julia Klöckner geforderten Maßnahmen nicht einfach sein.