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Wichtige Informationen

Kauft ein Kunde im Zoofachhandel ein Wirbeltier, muss er über dessen Haltungsanforderungen informiert werden. Wie genau das erfolgen muss, regelt nun ein Gesetz, das zum 1. August in Kraft tritt.
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In kaum einem anderen Segment der Heimtierbranche ist die Weitergabe von Informationen an den Kunden so wichtig, wie bei den Haltungsanforderungen der verkauften Tiere. Der Zoofachhandel ist da in den letzten Jahrzehnten sehr unterschiedlich vorgegangen: Von handschriftlichen Bemerkungen und Zetteln auf Aquarien, Terrarien und Gehegen, über selbst gestaltete Informationsblätter bis hin zu bereits sehr professionellen Lösungen, wie sie zum Beispiel vom ZZF und einigen Lebendtieranbietern angeboten werden. Schwerpunktmäßig ging es dabei immer um Zierfische und Reptilien, jedoch gilt das neu Gesetz explizit für alle Wirbeltiere. Die großen Unterschiede und mitunter auch katastrophalen Lücken in diesem Informationsfluss zwischen Verkäufer und Kunde hat auch der Gesetzgeber erkannt und eine entsprechende Gesetzesreform auf den Weg gebracht. Stichtag 1. August Gemäß dem deutschem Tierschutzgesetz § 21, Absatz 5, Nummer 2, muss ein jeder, der mit Wirbeltieren handelt, dem „künftigen Tierhalter mit dem Tier schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres, insbesondere im Hinblick auf seine angemessene Ernährung und Pflege sowie verhaltensgerechte Unterbringung und artgemäße Bewegung übergeben.“ Stichtag ist bereits in wenigen Tagen, am 1. August 2014. Glücklicherweise werden die Zoofachhändler nicht alleine gelassen, wenn es um die gesetzeskonformen Auszeichnungen an den Tierverkaufsanlagen geht. Einige Anbieter haben sich bereits auf die neue Situation eingestellt. Professionelle Anbieter So zum Beispiel der Zierfischgroßhändler G. Höner in Hiddenhausen. Das Unternehmen stellt seinen Kunden kostenlos die entsprechenden Informationen bereit. Dazu füllt der Kunde einen Lizenzvertrag aus, erhält persönliche Zugangsdaten und kann dann zu jedem Tier aus dem Sortiment einen ausführlichen Steckbrief und zusätzliche Pflegehinweise abrufen. „Mit Lizenz ist der Kunde berechtigt, die gesamte Steckbriefseite als Informationsblatt für die eigenen Kunden auszudrucken und erfüllt damit die gesetzlichen Vorgaben“, so Laura Heidbrink, Marketingbeauftragte des Unternehmens. So genannte Etiketten für Zierfischanlagen bietet der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) seinen Mitgliedern an. Sie können die Etiketten im ZZF-Design beim Hippocampus-Bildarchiv (www.hippocampus-bildarchiv.de) bestellen. Angeboten werden drei verschiedene Formate (95 x 60, 150 x 40 und 146 x 36 mm). Laut einer Information auf der ZZF-Website stehen derzeit 1.550 Etiketten…
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