Achtung Gewährleistung!
Für Koi-Halter bedeutet die KHV-Infektion eines Koi-Bestandes einen persönlichen und finanziellen Verlust, für den Zierfischhandel kann die Erkrankung von Kundenbeständen zur wirtschaftlichen Katastrophe führen. Sowohl Groß- als auch Einzelhändler müssen beim Verkauf von infizierten Koi mit Gewährleistungsansprüchen rechnen. So ist für KHV-infizierte Fische dem Käufer Ersatz in Form einer Nachlieferung zu leisten. Steckt ein verkaufter infizierter Fisch einen privaten gesunden Bestand an, drohen darüber hinaus Schadensersatzansprüche aus Mangelfolgeschäden. Die Schadensersatzansprüche greifen schon, wenn der Fachhändler auch nur leicht fahrlässig gehandelt hat, also beispielsweise die Sorgfaltspflichten im Hinblick auf die Quarantäne und Überprüfung verletzt und deshalb das Problem verkannt hat. Auch Leichtfertigkeit bei der Auswahl des Lieferanten kann zu seinen Lasten gehen. (Quelle: ZZF)
Die Wahl des Koi-Lieferanten und eine am besten persönliche Auswahl der Tiere beim Züchter vor Ort sind wichtige Kriterien für die Qualität der Fische.
Bei EFS werden alle Fische in einzeln gefilterten Großraumtanks gehalten.
Ein prächtiger weißer Koi kann dem Besitzer jahrelang Freude bereiten.
Neue Fische verbleiben bei Schubert für 14 Tage in der Quarantäneanlage, bei ca. 20° C Wassertemperatur.
Bei Kühn wird die Verkaufsanlage mit biologisch mechanischer Zentralfilterung betrieben.
407.000 l temperiertes Anlagenvolumen unter Dach betreibt Otto Schierhölter, jedes Becken mit Einzelfilterung.