Der Zutritt zur Interzoo ist auch 2004 nur für Vertreter des Fachhandels, Tierärzte, Fachbehörden und fachlich einschlägige gewerbliche Bedarfsträger gegen einen Fachbesucher-Nachweis möglich. „Die Einlassbedingungen sorgen dafür, dass die ausstellenden Unternehmen möglichst genau ihre Zielgruppe erreichen und Interzoo-Besucher damit rechnen können, dass die Aussteller sich auf den Besuch von Fachleuten vorbereitet haben“, erklärt Klaus Oechsner, Präsident des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF).
Ebenso gilt auch 2004: „Das Wohl des Tieres hat auf der Interzoo Vorrang. Deshalb gelten die Standards des deutschen Tierschutzgesetzes auch für Aussteller aus dem Ausland“, so Klaus Oechsner. Alle Unternehmen müssen die Präsentation von Heimtieren anmelden und die Form der Haltung den in Deutschland geltenden Richtlinien und Bestimmungen anpassen. Nicht angemeldete Präsentationen oder Präsentationen, die den Auflagen nicht entsprechen, können noch während der Messelaufzeit untersagt werden. Nicht zugelassen sind beispielsweise angeleinte Papageien, die Präsentation von Zierfischen in Säulen- und Wandbildaquarien oder die Ausstellung von Reptilien in Kleinstterrarien.
Ab Anfang März haben Interzoo-Besucher die Möglichkeit, sich über den Ticketshop auf der Interzoo-Website unter www.interzoo.com anzumelden.
Darüber hinaus erhalten Besucher aus Europa die…