ZZF kommentiert die EU-Kommission

Lieferkettengesetz wird verschoben

Gordon Bonnet berichtet für den ZZF von der Verschiebung des EU-Lieferkettengesetzes.(Quelle: Dähne Verlag, Götz)
Gordon Bonnet berichtet für den ZZF von der Verschiebung des EU-Lieferkettengesetzes.
07.03.2025

„Die EU-Kommission hat mitgeteilt, die Anwendung des umstrittenen EU-Lieferkettengesetzes um ein Jahr auf 2028 verschieben zu wollen“, berichtet Gordon Bonnet, Geschäftsführer des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe (ZZF). Außerdem solle eine Reihe von Vereinfachungen Unternehmen entlasten. „Als Branchenverband hatten wir als Zentralverband der Heimtierbranche große Kritik an dem beschlossenen EU-Lieferkettengesetz geübt“, erklärt Bonnet weiter. „Denn so unterstützenswert die Intention des EU-Lieferkettengesetzes ist, so übertrieben und praxisuntauglich sind die Vorgaben, die sich daraus ergeben.“

Für Unternehmen außerhalb der EU gebe es derartige Einschränkungen schließlich nicht, sodass sich das Gesetz in erster Linie als Hemmnis für europäische Produzenten entpuppe. Die Verschiebung würde nun Luft dafür verschaffen, das Gesetz nachzubessern, schrieb Bonnet auf Linkedin. Das Gesetz, welches zum Ziel hat, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen zu unterbinden und den Klimaschutz zu verbessern, war erst im Juni 2024 beschlossen worden. Mit der Lockerung der Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD-Richtlinie) will die Kommission vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlasten und Bürokratie reduzieren.

„Nun muss dringend auch das 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ausgesetzt werden“, fordert Bonnet von der Bundesregierung. Der deutsche Alleingang beim Lieferkettengesetz werde immer absurder. „An einer deutschen Gesetzgebung festzuhalten, während in nahezu allen anderen EU-Mitgliedstaaten keine derartige Regelung existiert, schafft gravierende Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen. Davon betroffen sind auch Hersteller von Heimtierbedarf.“

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