Sorgen um die künftige Behandlung der so genannten Weißpünktchenkrankheit bei Zierfischen äußerte nun die Fischtierärztin Sandra Lechleiter in einem Interview, über das aktuell gleich in mehreren Tageszeitungen berichtet wird.
Hintergrund ist, dass mit dem im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Tierarzneimittelgesetz spätestens ab 2027 alle antimikrobiell wirksamen Arzneimittel – neben Antibiotika auch jene gegen Viren, Pilze und Protozoon (Einzeller) – verschreibungspflichtig sein sollen. Zudem brauchen solche Präparate dann eine Zulassung.
Lechleiter befürchtet, dass sich das Zulassungsverfahren für die großen Pharmabetriebe nicht lohnt und kleinere Hersteller es sich nicht leisten können. Verschärfend komme hinzu, dass es in Deutschland nur etwa ein Dutzend Fachtierärzte für Fische mit eigener Praxis und andere spezialisierte Untersuchungsstellen gebe. „Durch das neue Gesetz wird also eine wesentliche Versorgungslücke aufgerissen und damit die Behandlung von Millionen von Tieren nicht nur gefährdet, sondern schlicht unmöglich gemacht“, warnt Lechleiter. Sie plädiert für Ausnahmen, um ein paar der Arzneimittel trotzdem weiter nutzen zu können. Doch der Teufel steckt im Detail: Um generelle Versorgungslücken vorzubeugen, könnten bestimmte Präparate von der Zulassungspflicht freigestellt werden. Hier seien, so Lechleiter, nach EU-Recht allerdings solche ausgenommen, die verschreibungspflichtig sind – also alle antimikrobiell wirksamen Tierarzneimittel. Soll es hier Änderungen geben, müsse die EU nochmal ran.