Nur noch Geimpfte und Genesene (2G-Regel) haben Zugang zum Einzelhandel. Das wurde am 2. Dezember in der Bund-Länder-Konferenz beschlossen. Eine Ausnahme jedoch gilt für so genannte Geschäfte des täglichen Bedarfs. Demzufolge ist der Zoofachhandel von den Maßnahmen ausgenommen. „Keine neuen Regelungen wurden verabschiedet, die zu weiteren Einschränkungen für Hundesalons führen. Groomer können also bei kontaktloser Übergabe des Hundes durch den Hundehalter so weiterarbeiten, wie das bislang üblich ist“, führt ZZF-Geschäftsführer Gordon Bonnet in einem Beitrag auf Facebook aus. Er berichtet weiter, dass der ZZF laufend in Kontakt mit Behörden und der Politik steht.