Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands (ZZF) hat zu einem Antrag des Landes Schleswig-Holstein (Bundesrat Drucksache 697/21 vom 9. September) und den Änderungsvorschlägen des federführenden Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und des Ausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) (Bundesrat Drucksache 697/1/21 vom 26. Oktober) Stellung genommen.
Der ZZF appelliert in seiner am 28. Oktober verschickten Stellungnahme an die Mitglieder des Bundesrates, die wissenschaftliche Fachexpertise sowie die Marktkenntnis und Branchenerfahrung des Verbands bei der Abstimmung zu berücksichtigen und gegen den Entschließungsantrag zu stimmen. Der Verband positioniert sich darin gegen den illegalen Handel mit lebenden Tieren. „Wildfänge, die in ihren Herkunftsländern geschützt sind, dürfen nicht für den kommerziellen Lebendtierhandel in die EU eingeführt werden. Tierfreunde, die Wildtiere als Heimtiere halten wollen, sollten jedoch auch in der Lage bleiben, Tiere auf legalem Weg anschaffen und halten zu können“, unterstreicht der ZZF und betont: „Ein Importverbot von Wildfängen bringt den Artenschutz nicht voran. Ein generelles Verbot des Handels mit Naturentnahmen würde die Biotope dieser Arten gefährden und so deren Rückgang bis hin zum Aussterben beschleunigen.“
Die vollständige Stellungnahme kann hier (pdf-Datei) nachgelesen werden.