Kernthema ist die Schließung des Einzelhandels, mit Ausnahme von Geschäften mit Produkten für den täglichen Bedarf. Dazu zählt auch der Zoofachhandel
Betroffen von der Schließung sind in Baden-Wüttemberg allerdings erneut die Baumärkte und - explizit namentlich aufgeführt - die Raiffeisen-Märkte, während in Mecklenburg-Vorpommern die Baumärkte geöffnet bleiben dürfen.