Harter Lockdown

Zoofachhandel bleibt geöffnet

Der Zoofachhandel zählt als essenzieller Einzelhandel und darf deshalb seine Geschäfte trotz des Lockdowns geöffnet haben.
Der Zoofachhandel zählt als essenzieller Einzelhandel und darf deshalb seine Geschäfte trotz des Lockdowns geöffnet haben.
14.12.2020

Aufgrund steigender Covid-19-Infektionszahlen haben sich Bund und Länder bei ihrer gestrigen Konferenz am 13. Dezember darauf geeinigt, dass der Einzelhandel in Deutschland ab dem 16. Dezember bis mindestens zum 11. Januar weitgehend schließen muss. Davon betroffen sind im Unterschied zum ersten Lockdown im Frühjahr dieses Mal auch in allen Bundesländern Bau- und Gartenmärkte. In Sachsen, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind, wird der harte Lockdown bereits ab heute, 14. Dezember, umgesetzt.
Nicht betroffen davon sind in allen Bundesländern unter anderem Zoofachgeschäfte, Futtermittelmärkte, der Lebensmittelhandel und Drogeriemärkte, die als essenzielle Einzelhandelsgeschäfte eingestuft wurden. Zoofachabteilungen von Gartenmärkten, die sich, etwa durch einen separaten Eingang, von der restlichen Verkaufsfläche abtrennen lassen, können an manchen Standorten weiterhin offen bleiben, wenn das örtliche Gesundheitsamt seine Zustimmung dafür gibt.
Zur Startseite
Mehr zum Thema
Das neue Abo: Print – Digital – Online
Jetzt gratis testen
Fachzeitschrift für den Zoofachhandel und die gesamte Heimtier-Branche
Lesen Sie auch