Nicht betroffen davon sind in allen Bundesländern unter anderem Zoofachgeschäfte, Futtermittelmärkte, der Lebensmittelhandel und Drogeriemärkte, die als essenzielle Einzelhandelsgeschäfte eingestuft wurden. Zoofachabteilungen von Gartenmärkten, die sich, etwa durch einen separaten Eingang, von der restlichen Verkaufsfläche abtrennen lassen, können an manchen Standorten weiterhin offen bleiben, wenn das örtliche Gesundheitsamt seine Zustimmung dafür gibt.
Harter Lockdown
Zoofachhandel bleibt geöffnet
Nicht betroffen davon sind in allen Bundesländern unter anderem Zoofachgeschäfte, Futtermittelmärkte, der Lebensmittelhandel und Drogeriemärkte, die als essenzielle Einzelhandelsgeschäfte eingestuft wurden. Zoofachabteilungen von Gartenmärkten, die sich, etwa durch einen separaten Eingang, von der restlichen Verkaufsfläche abtrennen lassen, können an manchen Standorten weiterhin offen bleiben, wenn das örtliche Gesundheitsamt seine Zustimmung dafür gibt.