Für die in der Bundesartenschutz-Verordnung aufgeführten Sittiche und Papageien ist diese Pflicht jedoch weiterhin vorgeschrieben. Zudem muss laut der Geflügelpest-Verordnung von Haltern von in Gefangenschaft lebenden Vögeln anderer Arten (auch Psittaziden), soweit die Vögel zu Erwerbszwecken gehalten werden, ein Register geführt werden.
Bundesrat stimmt für Aufhebung von Psittakose-Verordnung
Für die in der Bundesartenschutz-Verordnung aufgeführten Sittiche und Papageien ist diese Pflicht jedoch weiterhin vorgeschrieben. Zudem muss laut der Geflügelpest-Verordnung von Haltern von in Gefangenschaft lebenden Vögeln anderer Arten (auch Psittaziden), soweit die Vögel zu Erwerbszwecken gehalten werden, ein Register geführt werden.