Die neue Biozid-Verordnung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Sie regelt den Verkauf, die Abgabe und die Verwendung von Biozidprodukten in ganz Europa. Danach gibt es zum Beispiel ein Selbstbedienungsverbot für Ungezieferbekämpfungsmittel der so genannten Produktart PT 18, die Insekten wie Ameisen, Flöhe, Fliegen und Mücken gezielt abtöten. Betroffene Produkte dürfen nur nach einem vorab persönlich geführten Abgabegespräch mit einer speziell geschulten Person verkauft werden.
Viele Onlinehändler und stationäre Zoofachhändler haben auf pet-Anfrage erklärt, die 20 bis 30 Produkte, die unter die neue Verordnung fallen, nach Inkrafttreten der neuen Verordnung aus dem Programm nehmen zu wollen. Die Fachhändler wollen dafür künftig auf frei verkäufliche Artikel der so genannten Produktart PT 19 zurückgreifen. Dazu wurden von einigen Herstellern neue Produkte ins Sortiment aufgenommen, die auch unter der geänderten Rechtslage eine zuverlässige Ungezieferabwehr bieten sollen. Auf die Möglichkeit, eine Prüfung zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde zu absolvieren, hätten nur relativ wenige Fachhändler zurückgegriffen, war von den Zentralen der führenden Fachhandelsketten zu hören.