Julia Klöckner, Foto: BMEL, photothek.net
Der neue Entwurf von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner sieht weitere Auflagen für den Zoofachhandel mit Lebendtieren vor. Foto: BMEL, photothek.net
pet plus

„Damit würde der Zoofachhandel zerstört“

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat eine Verordnung vorgelegt, die künftig die Handelserlaubnis für ein tierführendes Zoofachgeschäft mit der Einhaltung der Sachkunde verknüpfen will. Dies sorgt in der Heimtierbranche für viel Unruhe.
pet immer dabei – Lesen Sie, wo, wann und wie Sie wollen.
  • Print-Ausgabe direkt per Post
  • Ausgaben auch als E-Magazin
  • Immer verfügbar – auf PC und Mobil
  • Online-Archiv seit 1996
Abonnement Print & Online
Testangebot
Direkt weiterlesen
Anfang Dezember hatte die Ministerin für die Heimtierbranche eine Weihnachtsüberraschung der ganz besonderen Art parat. Auf einer virtuellen Pressekonferenz präsentierte sie einen Verordnungsentwurf, der das Personal im Zoofachhandel künftig verpflichten soll, sich regelmäßig zu schulen und fortzubilden. Julia Klöckner begründete ihren Vorstoß damit, dass Tierhalter in der von ihrem Ministerium in Auftrag gegebenen Exopet-Studie darauf hingewiesen hätten, dass sie vor dem Tierkauf häufig nicht genügend informiert oder falsch bzw. gar nicht im Handel beraten wurden. Dies habe dazu geführt, dass sie ihr neu erworbenes Tier nach kurzer Zeit im Tierheim abgegeben hätten. Deshalb, so Julia Klöckner, sei nachweisbar geschultes Fachpersonal so wichtig, das beim Verkauf von Tieren fachlich berät.
Nach derzeitiger Rechtslage hat nur die verantwortliche Person im Zoofachhandel die Pflicht, gegenüber der zuständigen Behörde den Nachweis ausreichender Sachkunde zu erbringen. Obwohl sich diese Regelung als recht praxistauglich erwiesen hat, geht sie Julia Klöckner nicht weit genug. Diese Pflicht soll mit der neuen Verordnung auf alle Personen, die regelmäßig mit dem Verkauf von Wirbeltieren zu tun haben, ausgedehnt werden, sprich: auf das gesamte Verkaufspersonal.
Das Personal müsse sich zudem regelmäßig weiterbilden, heißt es in dem Verordnungsentwurf weiter. Auch ein Tierbestandsbuch soll obligatorisch werden, aus dem klar ersichtlich hervorgehe, wie viele Tiere und welche Tiere es im Laden gibt und welche Sachkunde dementsprechend vorhanden sein muss.

Befristete ­Handels­zulassung

Stellen diese Punkte schon Auflagen dar, die sich in der Praxis im Einzelhandel nur schwer und wenn, dann mit hohem und bürokratischem Aufwand umsetzen lassen, ging die Ministerin in ihrer Verordnung aber noch einen Schritt weiter. Künftig soll die Sachkunde des Verkaufspersonals mit der Handelszulassung verknüpft werden. Julia Klöckner will Anforderungen festlegen, die, so heißt es im besten Amtsdeutsch, eine für den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren verantwortliche Person, zum Beispiel Inhaber, Geschäftsführer oder Filialleiter, erfüllen müsse, um die Erlaubnis von der zuständigen Veterinärbehörde zu erhalten. Diese Erlaubnis wird auf acht Jahre befristet und muss dann erneuert werden.
Zur Startseite
Mehr zum Thema
Lesen Sie auch