Nachdem es in Bonns bisherigem Straßenstrich zuletzt zu heftigen Protesten der Anwohner gegen die Prostituierten und deren Freier gekommen ist, musste etwas geschehen. Und es geschah etwas: Die Stadt suchte nach neuen Standorten, wurde nach langer, offenbar frustrierender Suche auch fündig, woraufhin der Stadtrat mit großer Mehrheit noch vor Weihnachten beschloss, dass als künftiges Anbahnungsgelände – so die bürokratische Bezeichnung für eine Strecke, auf der sich die Prostituierten anbieten dürfen – die Immenburgstraße von der Gerhard-Domagk-Straße bis zur Karlstraße ausgewiesen wird. Das gesamte weitere Stadtgebiet von Bonn wurde zum Sperrgebiet erklärt. Direkt am neuen Straßenstrich liegt der Fressnapf-Markt von Ralf Over. Dass dieser von dem Ratsbeschluss alles andere als begeistert war, liegt auf der Hand. „Meine Mitarbeiterinnen und auch weibliche Kunden werden von den Freiern angesprochen und belästigt. Dieser Zustand ist untragbar“, erklärt der Zoofachhändler auf pet-Anfrage. Die Empörung von Over ist nachvollziehbar. Der größte Teil der Fressnapf-Mitarbeiter ist weiblich. Der Weg zu den öffentlichen Nachverkehrsmitteln, den diese nach Arbeitsende zurücklegen müssen, führt direkt über die Anbahnungszone des Straßenstrichs. Zu befürchten sei auch, dass Kinder und Jugendliche sowie weibliche Kunden künftig einen großen Bogen um den Markt machen werden. „Ich rechne damit, dass Mitarbeiterinnen wegen des Straßenstrichs nicht mehr länger bei mir arbeiten wollen und ich massiv rückläufige Kundenzahlen befürchten muss“, so Over. Im schlimmsten Fall müsste der Zoofachhändler seinen Standort sogar schließen. Klage gegen den Straßenstrich Der Fressnapf-Mann will dem allerdings nicht tatenlos zusehen. Sofort nach dem Bekanntwerden der Ratsentscheidung reichte er beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die neue Sperrgebietsverordnung ein. Diese wurde allerdings abgewiesen. Over ging in Revision und erzielte einen Teilerfolg. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies die Bezirksregierung Köln darauf hin, dass die neue Sperrgebietsverordnung der Stadt Bonn erhebliche Mängel aufweise. Die Verwaltung der ehemaligen Bundeshauptstadt bot Over daraufhin an, die Anbahnungszone zu verkürzen. Die Verfügung geht dem Zoofachhändler allerdings nicht weit genug, denn noch immer würde der Straßenstrich direkt vor seinem Zoofachmarkt beginnen, sagt Over. Mindestens 78 Meter sollten zwischen seinem Markt und dem Beginn der Anbahnungszone liegen, meint der Fressnapf-Mann. „Nur…