Sehr detailliert geht der Gesetzentwurf auf die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren ein. Damit sind neben den für den Zoofachhandel relevanten Hunden, Katzen, Reptilien, Nagern und Vögeln auch die große Zahl an Wildtieren in Zoo- und Zirkusbetrieben gemeint. So soll der Verkauf von Hunden und Katzen ab dem 1. Januar 2005 generell verboten sein. Diskutiert wird nun aber eine mehrjährige Übergangsfrist für diejenigen Zoofachhändler, bei denen der Verkauf von Hunden und Katzen als wichtiger Teil des täglichen Umsatzes gilt. So dürfen Hunde nur noch in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Auch ist eine dauernde Zwingerhaltung verboten. Ähnliches gilt für die Katzen, die zudem nicht mehr in Käfigen gehalten werden dürfen.
Das Angebot junger Hunde und Katzen im Zoofachhandel ist ein Kernthema des neuen Gesetzentwurfes in Österreich.
Für Kleinnager sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass Glasbecken nur dann Verwendung finden dürfen, wenn sie über ausreichend dimensionierte, seitlich angebrachte Belüftungsöffnungen verfügen und oben nicht dicht geschlossen sind. Und werden die Tiere in Käfigen gehalten, ist ihnen nach Möglichkeit und abhängig von der Tierart täglich ein Auslauf außerhalb des Käfigs zu ermöglichen. Sehr detailliert geht der Gesetzentwurf auch auf die Haltung einzelner Tierarten ein, wie beispielsweise Chinchillas: Die Tiere müssen paarweise gehalten werden, und der Käfig darf die Größe von 120 x 80 x 100 cm nicht unterschreiten.
Ein sehr intensiv diskutiertes Thema ist auch die Terraristik. So ist zum Beispiel im Internet eine Suchanzeige der Betreiber der „Exotica“-Reptilienbörse zu lesen, dass nun eine Halle in Tschechien oder in der Slowakei gesucht wird, um…