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Für die Tiere – gegen den Handel?

Mit einem neuen Tierschutzgesetz wird dem österreichischen Zoofachhandel das Leben schwer gemacht. Geht es nach dem Gesetzentwurf, sollen ab dem 1. Januar Änderungen greifen, die so manchem Zoofachhändler die Existenz kosten könnten

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Tierschutz ist wichtig – keine Frage. So werden in Österreich noch Hunde und Katzen im Zoofachhandel angeboten, wenn gleich sich bereits viele Zoofachhändler freiwillig dagegen ausgesprochen haben. Andere Zoofachhändler wiederum verfügen über mustergültig eingerichtete Abteilungen für den Verkauf von jungen Hunden und Katzen. Gleiches gilt auch für die Ziervogelhaltung sowie die Terraristik. Es sind aber die „schwarzen Schafe“, wegen derer nun das neue Gesetz für den Handel mit lebendem Tier in Diskussion ist, in dem unter anderem der Verkauf von Hunden und Katzen untersagt werden soll und auch der bloßen Präsentation von Vogel, Nager und Terraristik sowie Aquaristik starke Einschränkungen auferlegt werden sollen.
Sehr detailliert geht der Gesetzentwurf auf die Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren ein. Damit sind neben den für den Zoofachhandel relevanten Hunden, Katzen, Reptilien, Nagern und Vögeln auch die große Zahl an Wildtieren in Zoo- und Zirkusbetrieben gemeint. So soll der Verkauf von Hunden und Katzen ab dem 1. Januar 2005 generell verboten sein. Diskutiert wird nun aber eine mehrjährige Übergangsfrist für diejenigen Zoofachhändler, bei denen der Verkauf von Hunden und Katzen als wichtiger Teil des täglichen Umsatzes gilt. So dürfen Hunde nur noch in Räumen gehalten werden, bei denen der Einfall von natürlichem Tageslicht sichergestellt ist. Auch ist eine dauernde Zwingerhaltung verboten. Ähnliches gilt für die Katzen, die zudem nicht mehr in Käfigen gehalten werden dürfen.
Das Angebot junger Hunde und Katzen im Zoofachhandel ist ein Kernthema des neuen Gesetzentwurfes in Österreich.
Für Kleinnager sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, dass Glasbecken nur dann Verwendung finden dürfen, wenn sie über ausreichend dimensionierte, seitlich angebrachte Belüftungsöffnungen verfügen und oben nicht dicht geschlossen sind. Und werden die Tiere in Käfigen gehalten, ist ihnen nach Möglichkeit und abhängig von der Tierart täglich ein Auslauf außerhalb des Käfigs zu ermöglichen. Sehr detailliert geht der Gesetzentwurf auch auf die Haltung einzelner Tierarten ein, wie beispielsweise Chinchillas: Die Tiere müssen paarweise gehalten werden, und der Käfig darf die Größe von 120 x 80 x 100 cm nicht unterschreiten.
Ein sehr intensiv diskutiertes Thema ist auch die Terraristik. So ist zum Beispiel im Internet eine Suchanzeige der Betreiber der „Exotica“-Reptilienbörse zu lesen, dass nun eine Halle in Tschechien oder in der Slowakei gesucht wird, um…
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