Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main und Galaxus Deutschland trafen sich im März am Landgericht Hamburg. Denn der als „Wettbewerbszentrale“ bekannte Verein hatte geklagt, weil er sich der Galaxus-Werbung mit dem Claim „Deutschlands ehrlichster Onlineshop“ stört. Nun wurde ein Vergleich geschlossen, teilte Galaxus mit.
Zuvor hatte sich die 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hamburg mit dem Fall befasst. Die Verhandlung fand am 5. März statt. Der Vorsitzende Richter Dr. Kagelmacher führte aus, dass Galaxus „veritable Argument“» auf seiner Seite hat. Galaxus-Anwalt Claudius Klueting (Rechtsanwälte Seidler & Kollegen, Weil am Rhein) hatte dem Gericht im schriftlichen Vorverfahren erklärt, warum sich das Unternehmen als ehrlichster Onlineshop sieht. Den Beweis jedoch, der ehrlichste Shop zu sein, könne Galaxus nahezu unmöglich erbringen.
Ein Urteil wurde nicht gesprochen, beide Seiten haben einen Vergleich geschlossen. Mit diesem wird Galaxus freiwillig nach Ablauf einer gewissen Frist auf den Superlativ „ehrlichster“ verzichten. Auf Vorschlag von Galaxus haben sich beide Seiten sich hierfür auf den 30. April verständigt.