Intensiviert werden jedoch die Schutzmaßnahmen bei der Nutzung der Geschäfte. So heißt es in der Verordnung, dass pro Kunde eine Fläche von 20 m² verfügbar sein muss. Bisher galten 10 m² pro Kunde. Außerdem besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In Einkaufszentren darf in so genannten allgemeinen Bereichen nicht verweilt werden.
Lockerungen ab 8. Februar
Gute Perspektiven für den österreichischen Handel
Intensiviert werden jedoch die Schutzmaßnahmen bei der Nutzung der Geschäfte. So heißt es in der Verordnung, dass pro Kunde eine Fläche von 20 m² verfügbar sein muss. Bisher galten 10 m² pro Kunde. Außerdem besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In Einkaufszentren darf in so genannten allgemeinen Bereichen nicht verweilt werden.