Lockerungen ab 8. Februar

Gute Perspektiven für den österreichischen Handel

03.02.2021

Österreich gibt mit einer neuen Fassung der Corona-Schutzmaßnahmenverordnung, die ab 8. Februar gilt, erste Öffnungsschritte für den Einzelhandel bekannt. Demnach dürfen alle Geschäfte wieder geöffnet werden, jedoch maximal von 6 bis 19 Uhr. Auch Tierparks und botanische Gärten werden wieder geöffnet.
Intensiviert werden jedoch die Schutzmaßnahmen bei der Nutzung der Geschäfte. So heißt es in der Verordnung, dass pro Kunde eine Fläche von 20 m² verfügbar sein muss. Bisher galten 10 m² pro Kunde. Außerdem besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In Einkaufszentren darf in so genannten allgemeinen Bereichen nicht verweilt werden.
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