Zwar bleiben die Geschäfte weiterhin geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 m2 soll sich bis mindestens 20. Dezember höchstens eine Person je zehn m2 Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche höchstens eine Person pro 20 m2 Verkaufsfläche kommen.
Vertreter von Handelsverbänden und -unternehmen befürchten in den kommenden Wochen einen Anstieg der so genannten Hamsterkäufe und lange Schlangen vor den Geschäften.