Ein vorliegender Verordnungsentwurf soll um entsprechende Bestimmungen ergänzt und dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Diese Verordnung wird dann laut ZZF der im Tierschutzgesetz geforderte „vernünftige Grund“ für das Töten aller Exemplare der fraglichen Arten sein, die beim Halter nicht mehr tierschutzgerecht gehalten werden können. Sobald diese Verordnung in Kraft getreten sein wird, dürfen und müssen die Schnecken getötet werden.
Aufgrund tierschutzethischer Erwägungen empfiehlt der ZZF, die Vermehrung der fraglichen Arten einzuschränken oder möglichst ganz zu unterbinden. Wegen der Fortpflanzungsbiologie von Schnecken wird das nur möglich sein, indem die Schnecken einzeln auf verschiedene Aquarien verteilt werden.