Die Söll GmbH, Hof, hat den Prozess vor dem Landgericht Hamburg um Werbeaussagen der Oase Wübker GmbH & Co. KG gewonnen. Im Vertrieb des Aqua Activ Fadenalgenvernichters muss Oase - wie vom Gericht bereits auf Antrag von Söll angeordnet - stets den Hinweis „Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen“ anbringen und die Werbeaussage „unschädlich für Fische und andere Teichbewohner“ unterlassen. Dies teilte Söll in einer Pressemitteilung mit. Darüber hinaus muss Oase auf den Zusatz „Ohne Kupfer“ in Bezug auf den Fadenalgenvernichter verzichten. In dem Prozess hatte Söll zwei Labor-Gutachten vorgelegt, die zu dem übereinstimmenden Ergebnis kommen, dass das Produkt von Oase sowohl die Schwermetalle Kupfer, Blei, Eisen und Zink als auch die Herbizide Ametryn, Atrazin, Desmetryn, Prometryn, Terbuthylazin und Terbutryn enthält.