Ziele und Veränderungen
Schon bisher mussten sich alle Händler und Hersteller, die Verpackungen in Umlauf bringen, an dualen Systemen beteiligen, die für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsmüll verantwortlich sind. Künftig können sich Unternehmen nur noch an dualen Systemen beteiligen, wenn sie sich vorher eine Registrierungsnummer abgeholt haben. Diese bekommt ein Händler online unter Verpackungsregister.org. Hier muss auch angegeben werden, bei welchem der neun dualen Systeme in Deutschland man beteiligt ist. Dieses neue Register ist öffentlich und ausschließlich online einsehbar. Jeder kann es nach Herstellern und Marken durchsuchen und damit überprüfen, ob der Registrierungspflicht nachgekommen wurde. "Hat sich ein Hersteller nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen die Verpackungen mit diesen Marken auf keiner Handelsstufe in Deutschland vertrieben werden", heißt es bei der Zentralen Stelle. Versucht man es trotzdem, sind Bußgelder fällig.
Stimmen aus der Branche
Mehr Aufwand im Tagesgeschäft kann wohl niemand gebrauchen, es wird sich aber nicht umgehen lassen. So hört man dazu aus der Fressnapf-Zentrale beispielsweise, dass "sicherlich ein kleiner Mehraufwand" entstehe, da zukünftig die Monatsmeldungen an zwei Stellen gemeldet werden müssen. Auch sei die Überprüfung und Anpassung der Recyclingfähigkeit ein Projekt, das die Verantwortlichen noch länger begleiten wird. Und…