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Verpackungsgesetz

Gut verpackt, aber umweltfreundlich

Das neue Verpackungsgesetz (kurz: VerpackG) tritt zum 1. Januar in Kraft. Ziel ist es, die Umwelt zu entlasten. Vor allem Onlinehändler befürchten einen erheblichen Mehraufwand.
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Rund 18,6 Millionen Tonnen Verpackungsmüll fallen pro Jahr in Deutschland an - circa 220,5 Kilogramm pro Kopf. Vieles davon ist Plastikmüll, immer noch wird vielerorts auf schlecht verwertbare Verpackungsmaterialien gesetzt. Am 1. Juli 2017 wurde das neue Verpackungsgesetz vom Bundestag beschlossen, es tritt am 1. Januar in Kraft.

Ziele und Veränderungen

Im Gesetzestext heißt es, "die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern". Insbesondere sollen mehr Wertstoffe recycelt werden. Das Gesetz gilt für alle diejenigen, die eine mit Ware befüllte Verpackung gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringen - dazu zählen auch Onlinehändler, die Produkte für den Versand verpacken. Denn die Entsorgung der Materialien kostet Geld. Also soll derjenige, der die Verpackung in Verkehr gebracht hat, einen Beitrag für deren Entsorgung und Verwertung zahlen.
Schon bisher mussten sich alle Händler und Hersteller, die Verpackungen in Umlauf bringen, an dualen Systemen beteiligen, die für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsmüll verantwortlich sind. Künftig können sich Unternehmen nur noch an dualen Systemen beteiligen, wenn sie sich vorher eine Registrierungsnummer abgeholt haben. Diese bekommt ein Händler online unter Verpackungsregister.org. Hier muss auch angegeben werden, bei welchem der neun dualen Systeme in Deutschland man beteiligt ist. Dieses neue Register ist öffentlich und ausschließlich online einsehbar. Jeder kann es nach Herstellern und Marken durchsuchen und damit überprüfen, ob der Registrierungspflicht nachgekommen wurde. "Hat sich ein Hersteller nicht ordnungsgemäß registriert, dürfen die Verpackungen mit diesen Marken auf keiner Handelsstufe in Deutschland vertrieben werden", heißt es bei der Zentralen Stelle. Versucht man es trotzdem, sind Bußgelder fällig.

Stimmen aus der Branche

Für 2017 wurde der Umsatz im Onlinegeschäft mit Heimtierprodukten mit rund 580 Mio. Euro ermittelt. Man kann also nicht sagen, dass die Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes die Heimtierbranche nicht beträfe.
Mehr Aufwand im Tagesgeschäft kann wohl niemand gebrauchen, es wird sich aber nicht umgehen lassen. So hört man dazu aus der Fressnapf-Zentrale beispielsweise, dass "sicherlich ein kleiner Mehraufwand" entstehe, da zukünftig die Monatsmeldungen an zwei Stellen gemeldet werden müssen. Auch sei die Überprüfung und Anpassung der Recyclingfähigkeit ein Projekt, das die Verantwortlichen noch länger begleiten wird. Und…
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