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So wie bei den Medikamenten für den Menschen werden auch Tierarzneimittel in freiverkäufliche, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Präparate unterteilt. Verschreibungspflichtige Präparate dürfen nur von der Tierarztpraxis (oder von der Apotheke auf Rezept eines Tierarztes) abgegeben werden, apothekenpflichtige Präparate kann der Tierhalter direkt in der Apotheke kaufen, und freiverkäufliche Tierarzneimittel bekommt er insbesondere auch bei sachkundigen Zoofachhändlern (siehe Infokasten zur Sachkundeprüfung). Kommt ein Tierarzneimittel erstmals auf den Markt, ist es automatisch für fünf Jahre verschreibungspflichtig. Erweist es sich in dieser Zeit als hierfür geeignet, besteht die Möglichkeit, es in die Apothekenpflicht zu entlassen. Erst wenn sich über die Jahre gezeigt hat, dass das Präparat auch ohne Anleitung durch Tierarzt oder Apotheker vom Tierhalter sicher eingesetzt werden kann, kann es freiverkäuflich werden.
Zulassung erst nach belegter Wirkung Bevor ein Präparat als Tierarznei zugelassen wird, durchläuft es einen langen Prozess. Denn das Arzneimittelgesetz schreibt für Tierarzneimittel die gleiche Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit vor wie für Arzneimittel, die zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind. Die Entwicklung und Zulassung eines neuen Tierarzneimittels dauert daher rund zehn Jahre und kann bis zu 50 Mio. € kosten. Die Entscheidung über die Zulassung trifft in Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin. Zugelassen wird ein Medikament nur, wenn Wirksamkeit, Unbedenklichkeit für Tier, Mensch und Umwelt sowie pharmazeutische Qualität des Produktes in aufwändigen Studien umfassend nachgewiesen wurden. Inzwischen werden hierbei EU-einheitliche Maßstäbe angesetzt.
Unterschiede zu Futter und Pflege Im Gegensatz dazu benötigen Futtermittel, Ergänzungsfuttermittel und Pflegeprodukte keine solchen Zulassungsprozesse, unterliegen aber auch entsprechenden Gesetzen und Verordnungen. Seriöse Hersteller nehmen selbstverständlich auch hier freiwillige Tests vor und sichern damit die Qualität ihrer Produkte. Der Einsatz von hochwertigen Pflegemitteln und Ergänzungsfutter kann sinnvoll sein, er hat aber auch seine Grenzen. Empfehlenswert ist es, freiverkäufliche Tierarzneimittel, Ergänzungsfuttermittel und Pflegeprodukte fachkundig zu kombinieren. Ein Beispiel: Beim Schutz vor Flöhen und Zecken, die nicht nur lästig sind, sondern auch gefährliche…
So wie bei den Medikamenten für den Menschen werden auch Tierarzneimittel in freiverkäufliche, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Präparate unterteilt. Verschreibungspflichtige Präparate dürfen nur von der Tierarztpraxis (oder von der Apotheke auf Rezept eines Tierarztes) abgegeben werden, apothekenpflichtige Präparate kann der Tierhalter direkt in der Apotheke kaufen, und freiverkäufliche Tierarzneimittel bekommt er insbesondere auch bei sachkundigen Zoofachhändlern (siehe Infokasten zur Sachkundeprüfung). Kommt ein Tierarzneimittel erstmals auf den Markt, ist es automatisch für fünf Jahre verschreibungspflichtig. Erweist es sich in dieser Zeit als hierfür geeignet, besteht die Möglichkeit, es in die Apothekenpflicht zu entlassen. Erst wenn sich über die Jahre gezeigt hat, dass das Präparat auch ohne Anleitung durch Tierarzt oder Apotheker vom Tierhalter sicher eingesetzt werden kann, kann es freiverkäuflich werden.
Zulassung erst nach belegter Wirkung Bevor ein Präparat als Tierarznei zugelassen wird, durchläuft es einen langen Prozess. Denn das Arzneimittelgesetz schreibt für Tierarzneimittel die gleiche Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit vor wie für Arzneimittel, die zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind. Die Entwicklung und Zulassung eines neuen Tierarzneimittels dauert daher rund zehn Jahre und kann bis zu 50 Mio. € kosten. Die Entscheidung über die Zulassung trifft in Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin. Zugelassen wird ein Medikament nur, wenn Wirksamkeit, Unbedenklichkeit für Tier, Mensch und Umwelt sowie pharmazeutische Qualität des Produktes in aufwändigen Studien umfassend nachgewiesen wurden. Inzwischen werden hierbei EU-einheitliche Maßstäbe angesetzt.
Unterschiede zu Futter und Pflege Im Gegensatz dazu benötigen Futtermittel, Ergänzungsfuttermittel und Pflegeprodukte keine solchen Zulassungsprozesse, unterliegen aber auch entsprechenden Gesetzen und Verordnungen. Seriöse Hersteller nehmen selbstverständlich auch hier freiwillige Tests vor und sichern damit die Qualität ihrer Produkte. Der Einsatz von hochwertigen Pflegemitteln und Ergänzungsfutter kann sinnvoll sein, er hat aber auch seine Grenzen. Empfehlenswert ist es, freiverkäufliche Tierarzneimittel, Ergänzungsfuttermittel und Pflegeprodukte fachkundig zu kombinieren. Ein Beispiel: Beim Schutz vor Flöhen und Zecken, die nicht nur lästig sind, sondern auch gefährliche…