Die Rechtsform eines Unternehmens wirkt sich auf die wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Behandlung aus. Es empfiehlt sich aber, auf gebräuchliche Rechtsformen zurückzugreifen, weil hier klare gesetzliche Regelungen mit berechenbarer Rechtsprechung existieren. Die Wahl der Rechtsform hängt in erster Linie davon ab, ob das Unternehmen allein oder mit Geschäftspartnern betrieben wird. Für Unternehmen, die als Einzelfirma, Offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft geführt werden, ist oft die Umwandlung in eine GmbH oder in eine GmbH & Co. KG geeignet, um folgende Ziele zu erreichen:
Haftungsbeschränkung;
Trennung von Geschäftsführung und Kapitalbeteiligung;
Bestandssicherung des Unternehmens beim Gesellschafter- und enerationswechsel;
Senkung der Gesamtsteuerbelastung.
Diese Ziele sind bei der GmbH und bei der GmbH & Co. KG besser zu erreichen als bei reinen Personenunternehmen. Für kleinere Unternehmen ist die GmbH meist geeigneter, weil die Handhabbarkeit dieser Rechtsform einfacher ist als bei der GmbH & Co. KG. Wird in einem Familienunternehmen die Rechtsform geändert, sollte zugleich die Unternehmer- und Erbnachfolge geklärt werden. Bei der Umwandlung eines reinen Personenunternehmens in eine dieser haftungsbeschränkenden Rechtsformen wird eine angemessene Eigenkapitalausstattung benötigt. Die Wahl der haftungsbeschränkenden Rechtsform setzt außerdem ein größeres Rechtsverständnis bei der Geschäftsführung voraus als bei reinen Personenunternehmen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die GmbH ist eine juristische Person, die durch den Eintrag in das Handelsregister entsteht. Einer der Vorteile der GmbH ist, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die Gesellschafter haften also nicht persönlich für die Schulden des Unternehmens. Wenn die Einlage allerdings nicht vollständig erbracht wurde, kann für die Abdeckung des Fehlbetrags das Privatvermögen des Gesellschafters herangezogen werden. Außerdem können für etwaige Bankkredite zusätzliche Sicherheiten wie zum Beispiel Hypotheken oder persönliche Bürgschaften der Gesellschafter herangezogen werden. Eine GmbH muss einen Geschäftsführer haben, der die Gesellschaft nach außen vertritt. Er wird von der Gesellschafterversammlung bestimmt, wird in das Handelsregister eingetragen und führt die Geschäfte nach Weisungen der Gesellschafterversammlung. Ohne Geschäftsführer ist eine GmbH nicht handlungsfähig. Falls der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter…
Haftungsbeschränkung;
Trennung von Geschäftsführung und Kapitalbeteiligung;
Bestandssicherung des Unternehmens beim Gesellschafter- und enerationswechsel;
Senkung der Gesamtsteuerbelastung.
Diese Ziele sind bei der GmbH und bei der GmbH & Co. KG besser zu erreichen als bei reinen Personenunternehmen. Für kleinere Unternehmen ist die GmbH meist geeigneter, weil die Handhabbarkeit dieser Rechtsform einfacher ist als bei der GmbH & Co. KG. Wird in einem Familienunternehmen die Rechtsform geändert, sollte zugleich die Unternehmer- und Erbnachfolge geklärt werden. Bei der Umwandlung eines reinen Personenunternehmens in eine dieser haftungsbeschränkenden Rechtsformen wird eine angemessene Eigenkapitalausstattung benötigt. Die Wahl der haftungsbeschränkenden Rechtsform setzt außerdem ein größeres Rechtsverständnis bei der Geschäftsführung voraus als bei reinen Personenunternehmen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung Die GmbH ist eine juristische Person, die durch den Eintrag in das Handelsregister entsteht. Einer der Vorteile der GmbH ist, dass die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die Gesellschafter haften also nicht persönlich für die Schulden des Unternehmens. Wenn die Einlage allerdings nicht vollständig erbracht wurde, kann für die Abdeckung des Fehlbetrags das Privatvermögen des Gesellschafters herangezogen werden. Außerdem können für etwaige Bankkredite zusätzliche Sicherheiten wie zum Beispiel Hypotheken oder persönliche Bürgschaften der Gesellschafter herangezogen werden. Eine GmbH muss einen Geschäftsführer haben, der die Gesellschaft nach außen vertritt. Er wird von der Gesellschafterversammlung bestimmt, wird in das Handelsregister eingetragen und führt die Geschäfte nach Weisungen der Gesellschafterversammlung. Ohne Geschäftsführer ist eine GmbH nicht handlungsfähig. Falls der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter…