Ausschließlich gesunde Zierfische auf den Markt zu bringen, ist eines der Hauptanliegen der gewerblich handelnden Mitglieder der Aquaristikbranche. Bekannt ist, dass seit ca. 2004/2005 auch auf dem europäischen Markt eine Variante der Weißpünktchen-Krankheit zu finden ist, die nur sehr schwierig und langwierig behandelbar ist. Schwierig zum einen deshalb, weil sie oft nicht sofort, zum Beispiel auf den Flossen oder auf dem Körper, erkannt werden kann. Der Erreger befindet sich zumeist, für unsere Augen zunächst unsichtbar, im Bereich der Kiemen. Schwierig aber auch deshalb, weil herkömmliche und marktübliche Präparate in der normalen Dosierung nach Menge und Zeit nicht zum Behandlungserfolg führen. Im vergangenen Jahr hatte ich als überzeugt handelnder und qualitätsbewusster Zoofachhändler zweimal das Problem, mich mit diesem Erregertyp auseinander setzen zu müssen. Nach etlichen Tierverlusten und einem Interessensabgleich mit dem betreffenden Zierfischgroßhändler entschied ich mich verständlicherweise zum Abbruch der Geschäftsverbindung. „Gebranntes Kind scheut das Feuer“, so könnte man es bezeichnen. Denn größere Tierverluste in der Verkaufsanlage und fast vier Wochen völliger Verkaufsstopp bei Zierfischen in der betreffenden Anlage sind kein gutes Image für einen Zoofachhändler. Von den Umsatzeinbußen mal ganz zu schweigen. Mitte Februar in diesem Jahr erlebte ich dann die nächste Überraschung mit dem neuen Zierfischgroßhändler. Auslöser waren Lebendgebärende in mehreren Beuteln, die bereits gut sichtbare Pünktcheninfektion aufwiesen. Eine sofortige telefonische Kontaktaufnahme mit dem Lieferanten führte leider zu einem sehr merkwürdigen Ergebnis: Die betreffenden Beutel durfte ich als Reklamation zurückgeben – kein Problem. Ich wollte aber die ganze Sendung zurückgeben, da mir der Zierfischgroßhändler nicht garantieren konnte, was ja auch soweit verständlich ist, dass die anderen Tiere in der Sendung nicht auch infiziert sein könnten. So etwas kann zum Beispiel durch das Handling beim Verpacken passieren, wo es mit Sicherheit zum Austausch von Wassertropfen aus den Beuteln gekommen ist. Ich erhielt zur Antwort, dass meine Verweigerung der Annahme zwar anerkannt wird, damit aber die Geschäftsverbindung beendet ist. Die Begründung war, dass er als Kaufmann so nicht rentabel arbeiten kann. Ich verwies ihn darauf, dass nicht ich diese Situation verursacht habe und dass es für ihn nachvollziehbar sein müsse, dass ich das Risiko der Annahme der anderen Tiere…