In der Vergangenheit haben sich nicht wenige Einzelhändler direkt bei Züchtern in Japan, Israel oder China mit den Buntbarschen eingedeckt. Das machte vielen Spaß und warf obendrein noch eine scheinbar höhere Rendite ab, als wenn man die Fische bei einheimischen Großhändlern bezogen hätte. Meist gedankenlos haben diese Einzelhändler die direkt importierten Fische ohne ausreichende Prüfung oder gar Quarantäne weitervertrieben. Hauptsache, das Geschäft brummte. Durch ihr Verhalten förderten sie jedoch aktiv die Verbreitung von ansteckenden Fischkrankheiten. Auch einzelne verantwortungslose Großhändler hatten nur das schnelle Geschäft vor Augen und ließen die notwendige Sorgfaltspflicht beim Handel mit Tieren ebenfalls vermissen.
In Zukunft könnte sich das bitter rächen. Denn mit der veränderten Rechtslage bei der Produkthaftung müssen Groß- und Einzelhändler beim Verkauf von kranken Tieren mit hohen Gewährleistungsansprüchen rechnen. Für Händler, die Koi ohne Quarantäne und PCR-Tests vertreiben, könnte das teuer werden und die weitere Existenz ihres Betriebes gefährden.
Im Großhandel scheint man sich der Risiken, die eine Verletzung der Sorgfaltspflicht für den eigenen Betrieb mit sich bringen könnte, im Klaren zu sein. Einige Betriebe haben ihre Filteranlagen erneuert, andere sogar komplett neue Verkaufsanlagen installiert, um einer Verbreitung des Koi-Herpes-Virus vorzubeugen. Bei den meisten Großhändlern werden inzwischen Fische, die aus dem Fernen Osten importiert wurden, vor dem Eintritt in den Handel für einige Wochen unter Quarantäne gestellt. Auch der PCR-Test, derzeit die zuverlässigste Methode zum Nachweis des KHV, wird im Großhandel salonfähig. Solange jedoch einigen…