Europäisches Gesetzesvorhaben

Keine Registrierungspflicht für Katzen?

Hier wird im Tierheim der Mikrochip mit einem Lesegerät ausgelesen. Ist die auf dem Chip gespeicherte 15-stellige Nummer in einem Haustierregister registriert, ist das Tier unverwechselbar und kann seinem Besitzer zugeordnet werden.
25.04.2025

Der Deutsche Tierschutzbund befürchtet, dass bei einem europäischen Gesetzesvorhaben zum Schutz von Katzen und Hunden die Katzen den Kürzeren ziehen könnten. So soll nach Einschätzung des Verbandes die bislang geplante Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen aus dem „Cats and Dogs Proposal“ gestrichen werden. Über diesen Gesetzentwurf stimmen am 14. Mai die Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Europäischen Parlament ab.

„Wenn alle Katzen mit einem Transponder mit Mikrochip gekennzeichnet und in einem Haustierregister wie Findefix registriert sein müssten, wäre der illegale Tierhandel erschwert“, erklärt Dr. Romy Zeller, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund, in einer Pressemitteilung. Katzen, die entlaufen sind, könnten zudem durch ein Tierheim oder einen Tierarzt ebenfalls schneller aufgrund der Kennzeichnung und Registrierung leicht identifiziert werden.

Zudem würden weniger Katzen ausgesetzt, da die Behörden den Besitzer einfach ermitteln könnten. Wenn weniger Katzen ausgesetzt oder zurückgelassen werden, würde sich auch die Zahl der Straßenkatzen verringern, argumentiert der Tierschutzbund.

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