Der Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) kritisiert die am 1. Januar in Kraft getretene neue Fassung der Tierschutzhundeverordnung (TSchHuV). Der VDH befürchtet, dass die Umsetzung des Ausstellungsverbotes auf Verbrauchermessen und Fachausstellungen zu teilweise unverhältnismäßigen Kontrollen der Veterinäre führen werde, die in großer Zahl die Falschen treffen würden.
Der Verband weist auf die Praxis bei den ersten Veranstaltungen dieses Jahres hin. „Unbescholtene Hundehalter“, so der VDH, seien dort mit enormen Auflagen konfrontiert worden. Als Beispiel nennt der Verband Besitzer von Labrador Retriever. Damit Hunde dieser Rasse überhaupt an einer Ausstellung teilnehmen dürfen, müssten deren Besitzer bis zu 200 Euro beim Tierarzt für ein vom Gesetzgeber gefordertes Gutachten bezahlen, obwohl das Tier kerngesund ist. Manche Tierärzte würden eine solche geforderte Untersuchung für ein Gutachten gar nicht durchführen und verweisen darauf, dass unnötig veranlasste, invasive Untersuchungen tierschutzwidrig seien.
Der VDH fordert statt der neuen Verordnung ein Heimtierzuchtgesetz: „So können die Veterinärbehörden dort kontrollieren, wo das Leid entsteht.“