Allerdings dürfen nur Produkte verkauft werden, die als notwendig für den täglichen Bedarf erachtet werden. Zu diesen gehören auch Futtermittel und Zubehörartikel für Heimtiere. Nicht zulässig ist aber der Ladenverkauf zum Beispiel von Gartenmöbeln, Fahrrädern und anderen Gegenständen, die nicht als Bau- oder Gartenartikel zu qualifizieren sind.
Diese Artikel dürfen nur via Click & Collect verkauft werden, heißt es in der entsprechenden Verordnung des Eidgenössischen Departments des Inneren.