Hygienemaßnahmen, wie sie gegen saisonale Grippe empfohlen werden, sollten konsequent angewendet werden. Wo es möglich ist, sollte der Abstand um Kunden von mindestens einem Meter - besser zwei Meter - eingehalten werden. Das ist natürlich nicht immer möglich, zum Beispiel an Kassenarbeitsplätzen. An solchen Arbeitsplätzen sollten deshalb keine Beschäftigten mit Vorerkrankungen, insbesondere mit Atemwegserkrankungen wie Asthma, beschäftigt werden. Mitarbeiter mit Vorerkrankungen sollten, wenn möglich, übergangsweise zum Beispiel im Lager eingesetzt werden.Auch das betriebliche Gesundheitsmanagement kann zum Schutz der Beschäftigten beitragen. Dazu zählt insbesondere, den Beschäftigten frisches Obst und Getränke zur Verfügung zu stellen.
Wo gibt es weitere Informationen?
Das Erkrankungsgeschehen, sowohl bei den Infektionen durch das neuartige Coronavirus als auch bei den Grippeviren, zeigt eine deutliche Dynamik. Deshalb sollten alle Führungsverantwortlichen in einem Betrieb regelmäßig die Informationen auf den einschlägigen Internetseiten verfolgen:
Robert-Koch Institut, www.rki.deBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, www.baua.deAuswärtiges Amt (Reisehinweise), www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheitEuropäisches Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC), www.euro.who.intDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung, www.dguv.de
Verhalten gegenüber dem Kunden
Auch wenn bisher keinerlei Nachweis besteht, dass Bargeld ein Krankheitsüberträger ist, sollten alle Mitarbeiter Handschuhe tragen. Auch das Händeschütteln oder Berühren unter Kollegen und Kolleginnen oder auch bei Stammkunden, sollte vermieden werden. Hier reicht eine Entschuldigung meist aus, da jeder mittlerweile die Situation kennt. Trotzdem gibt es immer wieder "schwierigere" Kunden, denen mit Freundlichkeit die Situation erklärt werden muss.
Es sollte versucht werden, im Eingangsbereich Desinfektionstücher anzubieten. Sinnvoll ist es auch, den Zwei-Meter-Abstand von Kunde zu Kunde, zum Beispiel auf dem Weg zur Kasse oder auch an Truhe und Regal, mit sichtbaren Hinweisen zum Beispiel auf dem Boden aufzuzeigen.
Das Problem der leeren Regale
In der aktuellen Situation ist es unvermeidlich, dass einige Sortimentsregale quasi leergefegt sind. Hier ist zu empfehlen, Höchstabgaben einzuführen. Es ist nicht zu vertreten, wenn ein Kunde zum Beispiel 20 Packungen Katzenstreu und andere Kunden keine Ware mehr bekommen. Auch ein Hinweis am Verkaufsregal, wann ausverkaufte Ware wieder eintrifft, hilft zum Verständnis der Kunden.Geschäfte mit eigenem Onlineshop sollten besonders jetzt darauf achten, dass nur Artikel angeboten werden, die innerhalb weniger Tage auch lieferbar sind. In der jetzigen Situation wird der Internetkauf noch mehr ansteigen. Dropshipping heißt hier das Motto, wenn Ware direkt vom Hersteller/LIeferanten zum Kunden geliefert werden kann.
Solidarität
Die Beschäftigten im Einzelhandel und ihre Kunden müssen jetzt zusammenhalten und alles tun, damit die Versorgung und die Gesundheit eines Jeden gewährleistet ist.