Turbulenzen in Österreich

27.01.2005
Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen nur noch bis Ende Februar

Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene neue Tierschutzgesetz in Österreich verbietet dem Zoofachhandel den Verkauf von Hunden und Katzen. In einem Gesetzesentwurf vom Oktober 2004 (vgl. pet 12/2004) hieß es zunächst noch, dass es eine Übergangsfrist von fünf Jahren geben solle, insbesondere für diejenigen Zoofachhändler, für die der Verkauf von Hunden und Katzen ein wichtiger Teil des Umsatzes ist. Eine kurzfristig beschlossene Gesetzesänderung jedoch verkürzt die Übergangsfrist. Sie gilt damit nur noch bis Ende Februar 2005, und gilt nur für den Verkauf von Hunden und Katzen, die bereits vor dem 1. Januar 2005 angeboten wurden. Die fünfjährige Übergangsfrist bleibt gültig für bauliche Änderungen von Terrarien und Vogelbehausungen. Zoofachhändlern, die sich nicht an das neue Tierschutzgesetz halten, wird eine Geldstrafe von bis zu 7.500 Euro angedroht. Von mehreren Zoofachhändlern in Österreich war auf Anfrage von pet zu erfahren, dass sie von der Verkürzung der Übergangsfrist zum Teil erst aus der Tagespresse erfahren haben, die Gesetzesänderung jedoch auf deren Nachfrage bei der zuständigen Bundesbehörde bestätigt wurde.
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