Zwischen den Wettbewerbern Söll, Hof, und Oase, Hörstel, bahnt sich eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung an. Das geht aus Presseerklärungen der beiden Unternehmen hervor. Oase hatte in einem Rundschreiben auf mögliche Risiken bei der Verwendung eines Fadenalgenvernichters hingewiesen. Dagegen hat Söll eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Bielefeld erwirkt, das allerdings die sachliche Richtigkeit noch nicht überprüft hat. Darüber wird erst in einem Gerichtsverfahren entschieden.