„Was ist da eigentlich genau drin?“ Eine Frage, die, wie bei Lebensmitteln, auch bei Heimtiernahrung immer wieder gestellt wird. Die neue EU-Verordnung 767/2009 verlangt von Herstellern von Heimtiernahrung nun noch genauere Angaben zu den Inhaltsstoffen der Produkte als bisher. Seit dem 1. September ist die Verordnung in Kraft und soll laut der Europäischen Union „das Verfahren zur Kennzeichnung und zum Inverkehrbringen von Futtermitteln (Heimtiernahrung) vereinfachen“. Zudem sollen die neuen Vorschriften dazu beitragen, „dass Verbraucher noch klarer über die Inhaltsstoffe der Tiernahrung informiert sind. Beim Tiernahrungshersteller Mars Petcare befürwortet man die transparentere Informationspolitik, rechnet aber mit Nachfragen. Das liege vor allem daran, „dass nach der Umstellung neue Begriffe auf das Etikett kommen“, betont Dr. Cornelia Ewering, Tierärztin bei Mars Petcare. „Zudem wird es eine Übergangszeit geben, in der die bekannten und die neuen Etiketten gemeinsam im Regal stehen.“ Doch was bedeutet die Verordnung nun konkret für die einzelnen Produkte der Heimtiernahrungshersteller? Schon bei der äußerlichen Kennzeichnung und Aufmachung sind verschiedene Punkte zu beachten: So müssen auf der Verpackung die Art der Tiernahrung, der Name und die Anschrift des Unternehmers, die Chargennummer, das Eigengewicht sowie die Liste der Zusatzstoffe und der Wassergehalt angegeben werden. Die Kennzeichnung und Aufmachung des Futters dürfen die Verbraucher zudem im Hinblick auf den Zweck oder die Eigenschaften des Produkts nicht irreführen. Darüber hinaus müssen die Angaben wissenschaftlich begründet und in mindestens einer der Amtssprachen des EU-Staates oder der Region verfasst sein, in dem sie angeboten werden. Genauere Angaben bei Zusatzstoffen Strengere Vorschriften gibt es auch bei der Deklarierung der Inhaltsstoffe von Heimtiernahrung: So ist zum einen die Angabe der Zusammensetzung der Nahrung verpflichtend. Zudem sind die Bezeichnung und der Gewichtsanteil des Ausgangserzeugnisses anzugeben, wenn dieses in Worten, Bildern oder Grafiken auf der Verpackung genannt wird. Eine Änderung gibt es aufgrund der Verordnung auch bei den Rohnährstoffen: Diese müssen bei allen Allein- oder Ergänzungsfuttermitteln für Hunde, Katzen und Pelztieren angegeben werden. Kennzeichnungspflichtige Zusatzstoffe sind ebenfalls von der neuen Verordnung betroffen: So ist ab dem 1. September die Überschrift „Zusatzstoffe“ über diesen Angaben verbindlich. Zusätzlich ist die…