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Gute Fische, schlechte Fische

Am 1. Januar trat ein neues Tierseuchengesetz in Kraft, das nun vorsieht, auch Zierfische tierseuchenrechtlich zu erfassen. Die Branche zeigt dafür nur wenig Verständnis

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Unklarheit und Unruhe herrschen bei den deutschen Zierfischzüchtern und -großhändlern, wenn sie auf das neue Tierseuchengesetz angesprochen werden. Denn die Neufassung des Tierseuchengesetzes sieht vor, dass seit dem 1. Januar nun auch Zierfische tierseuchenrechtlich erfasst werden sollen, um der Verbreitung von Tierseuchen – wie zum Beispiel dem Koi Herpes Virus (KHV) – wirksam entgegenzutreten. Im Grunde soll damit verhindert werden, dass sich durch Zierfischimporte und Zuchtprobleme verursachte Seuchen auch auf Speise- und Nutzfische, wie zum Beispiel Bachforelle, Karpfen etc., die zum menschlichen Verzehr gedacht sind, ausbreiten können. Insbesondere der KHV schien da im Sinne der Gesetzesmacher gewesen zu sein. Allerdings wird ganz offensichtlich dabei vergessen, dass bisher wohl noch kein Zierfisch an der Ausbreitung einer Tierseuche beteiligt gewesen ist.
Und die Formulierung des Gesetzestextes hat weitere Haken: So erweckt sie derzeit noch den Anschein, dass alle Zierfische – vom Goldfisch über den Neon und Guppy bis hin zum Skalar und Koi – tierseuchenrechtlich erfasst werden sollen. Ein Aufwand, der weder von den Züchtern, Importeuren oder auch Behörden auch nur ansatzweise durchführbar wäre. Denn käme es
zur tierseuchenrechtlichen Erfassung, so müssten alle Züchter und Großhändler den genauen Weg und auch die Gesundheit ihrer Fische lückenlos nachweisen können. Diese Dokumentationen haben einige wenige Koi-Importeure bereits vorgenommen und wissen daher, was so eine Dokumentation an zusätzlicher Arbeit und weiteren Kosten bedeuten kann, wenn sie auch für Zierfische durchgeführt werden müsste. Ob dieses von allen Unternehmen geleistet werden kann, bleibt dahingestellt. Und der bürokratische Aufwand wird von Brancheninsidern als „unangemessen hoch“ bezeichnet.
 
Geht es nach der neuen Tierschutzverordnung, sollen alle Zierfische tierseuchenrechtlich erfasst werden.
Ein anderer Gesichtspunkt der tierseuchenrechtlichen Erfassung von Zierfischen ist aber auch dieser: Wird eine Zierfischkrankheit zur meldepflichtigen Krankheit im Sinne des Gesetzes, könnte das für den Zucht- bzw. Importbetrieb, wo die Krankheit aufgetreten ist, ähnlich schwere Folgen haben, wie zum Beispiel zu Zeiten der Schweinepest auf deutschen Bauernhöfen: Komplette Fischbestände müssten getötet und das Unternehmen mit mehreren Sicherheitszonen umgeben werden. Strenge Auflagen träten in Kraft, was die Weiterführung des Unternehmens, das Betreten durch Personen etc. angeht.
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