Knackpunkt in der Diskussion ist, wie Sachkunde nachgewiesen werden kann. Wie kürzlich ein Veterinär in der Fachzeitschrift „Amtstierärztlichen Dienst und Lebensmittelkontrolle“ ausgeführt hat, begnügen sich nicht wenige Veterinärbehörden schon mit Sachkunde-Bescheinigungen, die nach dem Besuch eines Crashkurses ausgehändigt wurden. Andere fordern Belege von der erfolgreichen Teilnahme an Lehrgängen einschlägiger Verbände, die mit einer Prüfung abgeschlossen wurden. Einige Veterinärbehörden bestehen allerdings darauf, dass die Sachkunde generell -- und nicht nur in Zweifelsfällen -- in einem Fachgespräch oder durch Vorlage externer positiver Prüfungsergebnisse nachgewiesen wird. Dies gilt nicht nur für den Antragsteller und seine mit Tieren befassten Mitarbeiter.
Unterschiedliche Zulassungskriterien
Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) fordert schon seit langem von den nach Landesrecht zuständigen Behörden, sich auf einheitliche, am Tierschutz orientierte Zulassungskriterien für angehende Zoofachhändler zu einigen. „Leider werden in den Bundesländern als Nachweis der Sachkompetenz und Erfahrung sehr unterschiedliche Beweismittel akzeptiert: Sie reichen von einer früheren Mitarbeit im elterlichen Zoofachgeschäft über Crashkurse bis zu mehrjährigen Ausbildungen im Zoofachhandel“, kritisiert Klaus Oechsner. Das Ziel sollte dagegen sein, dass Tierfreunde überall gleichermaßen kompetente Zoofachhändler aufsuchen können.
1998 hatte der ZZF deshalb in Zusammenarbeit mit weiteren Verbänden und dem hessischen Landwirtschaftsministerium ein Modell erarbeitet, das eine praxisorientierte Sachkundeprüfung auf gleichbleibend hohem Niveau und damit die Einhaltung tierschutzrechtlicher und -ethischer Grundsätze gewährleistet. Nach Prüfung der vorgelegten Ausbildungszeugnisse und Nachweise über die langjährige Erfahrung im Umgang mit handelsrelevanten Heimtieren muss in…