1998, Nr. 5, S. 24
MARKTTELEX
Trends, Analysen, Meinungen
Es lebe die Bürokratie!
Die europäische Artenschutzverordnung brachte mit Wirkung zum l.
April 1998 für den Handel einige Neuigkeiten: Mit diesem Datum wurden
alle störartigen Fische, einschließlich ihrer Kreuzungen, besonders
geschützt, d. h., daß für alle Teichbesitzer, auch Gartenteichbesitzer,
ein erheblicher bürokratischer Aufwand notwendig geworden ist, denn
es besteht für diese Tiere Anzeige-, Nachweis- und Buchführungspflicht.
Zunächst muß jeder, der Störe ( incl. Sterletts) in irgendeiner
Form hält, dies der zuständigen Behörde (in der Regel der
höheren Naturschutzbehörde) anzeigen. Weiterhin muß er nachweisen,
daß die Tiere legal in seinen Besitz gelangt sind. Ferner ist nunmehr
vorgeschrieben, daß jede Bestandsveränderung unverzüglich
der Behörde angezeigt werden muß. Soweit für den Gartenteichbesitzer.
Wer allerdings gewerbsmäßig Störe handelt, muß
ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach bestimmtem Muster, so wie es bereits
bei Vögeln notwendig ist, mit täglichen Eintragungen führen.
Jegliche Bestandsveränderungcn sind auch hier der nächsten Behörde
unverzüglich anzuzeigen. Bei dem Baltischen Stör und dem Kurznasenstör,
kommt zu den oben genannten Vorschriften noch die Bescheinigungspflicht
(CITES-Bescheinigung) für jeden Einzelfall der Vermarktung hinzu. Angesichts
dieser Vorschriften sollte jeder Einzelhändler seinen Kunden dazu drängen,
jeden Stör oder Sterlett einzeln beim zuständigen Ordnungsamt
anzumelden, um somit der deutschen Rechtstaatlichkeit Genüge zu tun.
Auf daß der "Amtsstör" wiehert. Die Kaltwassersaison
bekam bis Mitte April, bedingt durch das kalte Wetter, einen leichten Rückschlag.
Allerdings war ab diesem Zeitpunkt beim Kunden kein "Halten" mehr.
Günter Meckfessel
Vogelfutter und Saaten
Marktlage
Die aktuellen Einfuhrzölle pro 100 kg betragen:
Buchweizen DM 9,48
Dari/Milokorn DM 15,28/13,28
Hirse DM 14,27
Kanariensaat DM 0,00
Mais DM 17,39/15,40
Kanariensaat
Die Preise auf dem Markt in Kanada sind wegen des mangelnden Kaufinteresses
etwas gesunken. Dies hat inzwischen zu etwas niedrigeren CIF-Preisen geführt.
Fast alle kanadischen Exporteure haben ihr Verschiffungsprogramm für
April/Mai abgeschlossen, wodurch auf dieser Position nur noch ein beschränktes
Angebot Basis CIF Rotterdam/Antwerpen/Gent vorhanden ist. Die Aussaat der
neuen Ernte wird in Kürze anfangen. Es wird eine etwas größere
Aussaat als im Vorjahr erwartet. Die neue Ernte ungarischer Kanariensaat,
die im August…
MARKTTELEX
Trends, Analysen, Meinungen
Es lebe die Bürokratie!
Die europäische Artenschutzverordnung brachte mit Wirkung zum l.
April 1998 für den Handel einige Neuigkeiten: Mit diesem Datum wurden
alle störartigen Fische, einschließlich ihrer Kreuzungen, besonders
geschützt, d. h., daß für alle Teichbesitzer, auch Gartenteichbesitzer,
ein erheblicher bürokratischer Aufwand notwendig geworden ist, denn
es besteht für diese Tiere Anzeige-, Nachweis- und Buchführungspflicht.
Zunächst muß jeder, der Störe ( incl. Sterletts) in irgendeiner
Form hält, dies der zuständigen Behörde (in der Regel der
höheren Naturschutzbehörde) anzeigen. Weiterhin muß er nachweisen,
daß die Tiere legal in seinen Besitz gelangt sind. Ferner ist nunmehr
vorgeschrieben, daß jede Bestandsveränderung unverzüglich
der Behörde angezeigt werden muß. Soweit für den Gartenteichbesitzer.
Wer allerdings gewerbsmäßig Störe handelt, muß
ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch nach bestimmtem Muster, so wie es bereits
bei Vögeln notwendig ist, mit täglichen Eintragungen führen.
Jegliche Bestandsveränderungcn sind auch hier der nächsten Behörde
unverzüglich anzuzeigen. Bei dem Baltischen Stör und dem Kurznasenstör,
kommt zu den oben genannten Vorschriften noch die Bescheinigungspflicht
(CITES-Bescheinigung) für jeden Einzelfall der Vermarktung hinzu. Angesichts
dieser Vorschriften sollte jeder Einzelhändler seinen Kunden dazu drängen,
jeden Stör oder Sterlett einzeln beim zuständigen Ordnungsamt
anzumelden, um somit der deutschen Rechtstaatlichkeit Genüge zu tun.
Auf daß der "Amtsstör" wiehert. Die Kaltwassersaison
bekam bis Mitte April, bedingt durch das kalte Wetter, einen leichten Rückschlag.
Allerdings war ab diesem Zeitpunkt beim Kunden kein "Halten" mehr.
Günter Meckfessel
Vogelfutter und Saaten
Marktlage
Die aktuellen Einfuhrzölle pro 100 kg betragen:
Buchweizen DM 9,48
Dari/Milokorn DM 15,28/13,28
Hirse DM 14,27
Kanariensaat DM 0,00
Mais DM 17,39/15,40
Kanariensaat
Die Preise auf dem Markt in Kanada sind wegen des mangelnden Kaufinteresses
etwas gesunken. Dies hat inzwischen zu etwas niedrigeren CIF-Preisen geführt.
Fast alle kanadischen Exporteure haben ihr Verschiffungsprogramm für
April/Mai abgeschlossen, wodurch auf dieser Position nur noch ein beschränktes
Angebot Basis CIF Rotterdam/Antwerpen/Gent vorhanden ist. Die Aussaat der
neuen Ernte wird in Kürze anfangen. Es wird eine etwas größere
Aussaat als im Vorjahr erwartet. Die neue Ernte ungarischer Kanariensaat,
die im August…