Unternehmen, die mit Begriffen wie „klimaneutral“ werben, müssen den Verbrauchern auf dem Produkt genau erklären, was dahintersteckt. Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) dürfte auch für die Heimtierbranche Folgen haben.
Im konkreten Fall ging es um die Werbung des Lakritz- und Fruchtgummiherstellers Katjes, der 2021 in einem Lebensmittel-Fachblatt mit diesem Begriff geworben hatte. Dagegen hatte die Frankfurter Wettbewerbszentrale geklagt, scheiterte damit allerdings mit einer Klage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
Das höchste deutsche Zivilgericht gab der Wettbewerbszentrale nun recht und verwies darauf, dass die Erklärung des Begriffs „klimaneutral“ auf dem Produkt dringend notwendig ist, weil die vermeintliche Klimaneutralität für Kaufentscheidungen von Verbrauchern von erheblicher Bedeutung sei.
Strengere Auflagen für grüne Werbeversprechen sind auch auf EU-Ebene in Arbeit. So einigten sich die Umweltministerinnen und Umweltminister kürzlich auf Regeln für freiwillige Aussagen von Unternehmen hinsichtlich der Umwelt- oder Klimafreundlichkeit von Produkten.