Den Stein ins Rollen dürften gleich mehrere Gerichtsentscheidungen gebracht haben, in denen klagende Hundepfleger, denen das Öffnen ihres Salons aufgrund der Corona-Verordnung untersagt wurde, Recht bekommen hatten. Als Grund nannten die Gerichte, dass es sich bei der Arbeit der Hundepfleger um keine körpernahe Dienstleistung handele.
Zuletzt hatten auch Niedersachsen und Sachsen-Anhalt angekündigt, dass Heimtierpflegern wieder gestattet sei zu arbeiten.