Geschäftsunfähigkeit (0- bis 6-Jährige): Mit Kindern unter sieben Jahren kann kein Kaufvertrag geschlossen werden, es sei denn, sie werden von ihren Eltern als Boten geschickt (dies muss jedoch schriftlich nachweisbar vorliegen, oder es wurden mit den Eltern Vorgespräche über den Kauf geführt).
Beschränkte Geschäftsfähigkeit (7- bis 17-Jährige): Kaufverträge sind schwebend unwirksam, solange die Genehmigung der Eltern nicht vorliegt. Das bedeutet, Händler und Verkäufer müssen die Ware zurücknehmen, selbst wenn sie beschädigt ist – falls die Eltern dies verlangen; Ausnahme Taschengeld.
Geschäftsfähigkeit (Ab 18 Jahre): Volljährige Personen dürfen Kaufverträge abschließen.
Aufgrund dieser Ausgangslage stellt sich die Frage: Wie mache ich trotzdem mein Geschäft auch für Kinder und Jugendliche interessant? Zahlreiche Studien belegen es: Heimtiere haben eine vielfältige positive Wirkung auf die Entwicklung von Kindern. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts The Consumer View TCV in Bremen aus dem Jahr 2010 zeigte auf, dass mehr als 93 Prozent von über 1.000 Befragten der Meinung waren, dass das Zusammenleben mit Tieren die Entwicklung von kindlichem Verantwortungsbewusstsein unterstützt. Dabei ist es egal, ob es sich um Hundehalter, Katzenbesitzer oder Aquarianer handelt. Es gilt für den…